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Besucherregelung für Ungeimpfte - Test darf nur noch 24 Stunden alt sein Vorlesen

11. Nov 2021

Laut Corona-Schutzverordnung für Einrichtungen vom 17. September müssen ungeimpfte Besucher einen negativen Test vorlegen. Zu bestimmten Terminen bieten wir ungeimpften diesen Test direkt vor Ort an.

Frau besucht stationäre Einrichtung und spielt mit einem Bewohner Karten
Frau besucht stationäre Einrichtung und spielt mit einem Bewohner Karten
© Lebenshilfe / David Maurer

In all unseren stationären Einrichtungen sowie anbieterverantworteten Wohngemeinschaften können die Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbeschränkt Besuch erhalten. Die Zahl der Besucherinnen und Besucher ist ebenfalls nicht beschränkt. Geimpfte und Genesene benötigen keinen Test.

Ungeimpfte Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt. Bitte unterstützen Sie unsere Mitarbeitenden und nutzen die kostenlosen Bürgertests!

Zur Umsetzung der Testanforderung für Besucherinnen und Besucher bieten wir allen ungeimpften in unseren stationären Einrichtungen sowie anbieterverantworteten Wohngemeinschaften einen Coronaschnelltest oder Selbsttest (unter Aufsicht) mindestens dreimal wöchentlich vor Ort an. Die Termine haben wir durch einen Aushang an zentraler Stelle in der Einrichtung bekannt gemacht.

Die Test-Termine lauten wie folgt:

Brüggen-Bracht
Gartenstraße 18
Grundsätzlich jederzeit möglich

Brüggen
Leonhard-Jansen-Straße 11
Grundsätzlich jederzeit möglich

Kempen
Emilie-Horten-Platz 1
Grundsätzlich jederzeit möglich

Kempen-St. Hubert „Haus Drabben“
Aldekerker Straße 10
Grundsätzlich jederzeit möglich

Nettetal-Lobberich
Friedhofstraße 16
Grundsätzlich jederzeit möglich

Nettetal-Lobberich
Eremitenstraße 12
Grundsätzlich jederzeit möglich

Nettetal-Lobberich
Görresstraße 28
Grundsätzlich jederzeit möglich

Tönisvorst-St. Tönis
Mühlenstraße 72
Grundsätzlich jederzeit möglich

Tönisvorst-Vorst „ Haus am Stegsgen“
Kniebelerstraße 21
Grundsätzlich jederzeit möglich

Viersen „Kinder- und Jugendgruppen“
Lichtenberg 25
Grundsätzlich jederzeit möglich

Viersen-Dülken
Hermann-Schmitz-Allee 76
Grundsätzlich jederzeit möglich

Viersen-Süchteln
Anne-Frank-Straße 48
Grundsätzlich jederzeit möglich

Viersen-Süchteln
Bergstraße 45
Grundsätzlich jederzeit möglich

Willich-Anrath „Haus Anrode“
Neersener Straße 39a
Grundsätzlich jederzeit möglich

Willich-Wekeln „Unser Haus“
Hülsdonkstraße 160
Grundsätzlich jederzeit möglich

Diese Regelungen sind ein Beitrag, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. Bitte unterstützen Sie uns dabei und bleiben Sie gesund.

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