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Stiftung Lebenshilfe im Kreis Viersen Vorlesen

Gutes können Sie mit uns tun ! Gemeinsam werden wir eine Menge schaffen !

Der Stiftungsgedanke:
Stiftungen haben in Deutschland eine große Tradition; sie verfolgen seit Jahrhunderten in allen Bereichen das Ziel, durch Privatinitiative das Gemeinwohl zu fördern. Der Verein Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. hat mit Stiftungsurkunde vom 17. Oktober 1989 die Stiftung Lebenshilfe im Kreis Viersen gegründet.

Stiften als Ausdruck sozialer Verantwortung:
Das soziale Engagement der Stiftung Lebenshilfe im Kreis Viersen ist auf Dauer angelegt. Eltern, Angehörige und Freunde von Menschen mit Behinderung, aber auch alle Menschen, die aus
sozialer Verantwortung finanziell Gutes tun wollen, sind die Stifter.

Die ewige Quelle:
Eine Stiftung muss grundsätzlich ihr Vermögen erhalten. Zustiftungen vermehren das Stiftungsvermögen für alle Zeiten. Sie haben damit "Ewigkeitscharakter" und werden von Generation zu Generation weitergegeben. Der Stiftungszweck wird ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungsvermögens erfüllt.

Wie arbeitet die Stiftung?
Grundlage allen Handelns sind das Stiftungsrecht, die Satzung der Stiftung und die Beschlüsse von Stiftungskuratorium und Stiftungsvorstand. Als eigenständige juristische Person hat die Stiftung einen dreiköpfigen Vorstand, der vom Kuratorium - dem bis zu 6-köpfigen Aufsichtsgremium der Stiftung - für jeweils drei Jahre berufen wird.

Wesentliche Aufgaben beider Gremien sind:

  1. Kapital sammeln und werterhaltend, ertragreich und sicher anlegen.
  2. Spenden einwerben.
  3. Beratung von Eltern, Angehörigen und Freunden von Menschen mit geistiger Behinderung.
  4. Zuschüsse an den Verein Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. gewähren und ausschütten:
    • für Ferienmaßnahmen und Reiseveranstaltungen
    • für Therapiemaßnahmen, psychologische Beratung und Spezialbehandlung bei Verhaltensproblemen
    • für Familienunterstützende Dienste, sowie zur ambulanten Betreuung von Familien, die ihre behindertenAngehörigen zu Hause pflegen
    • für PKW & Kleinbusse, um Beweglichkeit bei Einkauf, Arztbesuchen, Freizeitgestaltung und Ferien zu gewährleisten
    • zur Einrichtung von Wohnstätten für die Anschaffung von Inventar• zur Freizeitgestaltung
    • für Bauvorhaben z.B. für neue Wohnstätten, Umbaumaßnahmen in bestehenden Einrichtungen
    • für Personal zur Verstärkung der Betreuungs- und Pflegearbeit in den Wohnstätten

Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind und unsere Arbeit unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an uns.

Bankverbindung:

Sparkasse Krefeld
IBAN
DE73 3205 0000 0007 0117 37
BIC
SPKRDE33XXX

Rolf Häusler
Vorsitzender des Vorstandes
Kniebelerstraße 23
47918 Tönisvorst
Dr. Rainer Lorenz
Vorsitzender des Kuratoriums
Kniebelerstraße 23
47918 Tönisvorst
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