Wir sind nicht die einzige Lebenshilfevereinigung. Neben uns gibt es in ganz Deutschland über 500 weitere Orts- und Kreisvereinigungen die sich vor Ort engagieren. Gemeinsam sind wir alle Mitglieder bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Unser Landesverband ist die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. Selbstverständlich sind wir auch Mitglied im „Paritätischen“, einem der sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege.
Die Lebenshilfe wurde 1958 in Deutschland auf Bundesebene von betroffenen Eltern und Fachleuten als Bundesvereinigung Lebenshilfe gegründet. In der "Bundesvereinigung Lebenshilfe" sind als Mitgliedsorganisationen 514 Orts- und Kreisvereinigungen und 16 Landesverbände, die alle jeweils rechtlich eigenständig sind, zusammengeschlossen. Weitere Mitglieder gemäß der Satzung sind 115 ordentliche und kooperative Mitgliedsorganisationen. Insgesamt sind 134.500 Menschen in den Mitgliedsvereinigungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe organisiert.
Der Landesverband bzw. die Vereinigungen der Lebenshilfe sind hierfür in zahlreichen Einrichtungen Gesellschafter, Vertragspartner oder Mitträger. Zusätzlich sind einzelne Vereinigungen der Lebenshilfe, Träger von Erholungs- und Bildungsstätten sowie von Weiterbildungsinstitutionen. In über 400 Einrichtungen der Lebenshilfe NRW werden mehr als 25.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Behinderung gefördert.
Der Paritätische ist Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Mit seinen 15 Landesverbänden und mehr als 280 Kreisgeschäftsstellen unterstützt der Paritätische die Arbeit seiner Mitglieder.
Er repräsentiert und fördert seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen. Durch verbandseigene Institutionen trägt er bei zur Erhaltung, Zusammenarbeit und Neugründung von Organisationen und Einrichtungen der Sozialarbeit.
Gesamtverband www.der-paritaetische.de
Landesverband www.paritaet-nrw.org
Kreisverband viersen.paritaet-nrw.org
Die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes erfolgt nach dem im Koalitionsvertrag niedergeschriebenen Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns“. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden wie auch die weiteren betroffenen Akteure von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Zu diesem Zweck hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales eine „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ konstituiert. Alle Informationen auf folgender Internetseite:
www.gemeinsam-einfach-machen.de
Neben den überregionalen Netzwerken sind wir auch in regionalen Bündnissen engagiert: